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Hausordnung

Um einen störungsfreien und harmonischen Aufenthalt in der Kulturtenne zu gewährleisten, sind ein paar Regeln unerlässlich:

 

1. Das Parken auf dem Grundstück ist ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen möglich, Zufahrts- und Rettungswege müssen unbedingt freigehalten werden. Weitere Parkmöglichkeiten gibt es auf den Gemeindestreifen neben der Strasse Achter Höfe und auf dem grossen Parkplatz bei der Kirche.

 

2. Im Tennenraum dürfen Tische und Stühle nicht eigenmächtig umgestellt werden, weil auch hier Servicewege und vorgeschriebene Fluchtwege freigehalten werden müssen.

 

3. Auf dem gesamten Grundstück herrscht für Hunde Leinenzwang. In der Tenne dürfen Hunde verweilen, wenn sie kurz angeleint sind und keine anderen Gäste belästigen.

 

4. Der Verzehr von selbst mitgebrachten Speisen, Getränken, Süßigkeiten etc. ist auf dem gesamten Grundstück nicht gestattet.

 

5. Das Betreten der Küche ist nicht gestattet und ausschließlich dem Fachpersonal vorbehalten.

 

6. Wir sind vom Gesetzgeber angehalten, das Rauchverbotsgesetz strikt umzusetzen. Deshalb ist Rauchen nur im Außenbereich (Terrasse) gestattet, in den Räumlichkeiten ist es absolut verboten.

 

7. Bei Stromausfall, Feuer etc. folgen Sie den Anweisungen und bewahren Sie bitte Ruhe! Wir tun alles, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten. Die Notausgänge sind gekennzeichnet und auch bei Stromausfall beleuchtet.

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